Akademische Freiheit: Lehrfreiheit

Akademische Freiheit gehört zu den «core values» von Hochschulen. Sie ist vergleichbar mit dem Hippokratischen Eid für Mediziner: Sowohl Akademische Freiheit als auch der Hippokratische Eid sind zentrale berufsethische Referenzpunkte, die allerdings nicht immer vollumfänglich gelten können und in komplexen Situationen begründet strapaziert werden müssen.
Entsprechend bleibt Akademische Freiheit stets in Diskussion: Trotz langer Tradition ist sie in der konkreten Auslegung umstritten – und wird immer wieder als bedroht empfunden.

Lehrfreiheit ist Teil der akademischen Freiheit. Die Geschichte der Lehrfreiheit lasst sich in drei Etappen gliedern.

In einer ersten Etappe werden die Freiheitsräume der Lehre betont, die selbst in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universität gegeben waren. Gleichwohl ist Lehrfreiheit eine Errungenschaft. Und die sich im 17. Jahrhundert etablierende Didaktik macht gerade darauf aufmerksam, dass Lehre ihre Gestaltungsräume richtig nutzen soll.

Mit der pointierten Forschungsorientierung der Universitäten wird in einer zweiten Etappe die didaktische Könnerschaft weitgehend an Forschungsexpertise gebunden, Lehre wird zum «Forschenden Lehren» und also als Teil des Forschungsprozesses verstanden. Die Universität ist in erster Linie wissenschaftliche, nicht pädagogische Anstalt.

Mit der Bildungsexpansion und damit einher gehend veränderten gesellschaftlichen Erwartungen sind in einer dritten Etappe andere Ansprüche an die Lehre gestellt. Zwar bleibt Lehrfreiheit «core value» der Universität resp. von Hochschulen, didaktische Expertise wird nun aber mit Bezug auf hochschuldidaktische Forschungen zunehmend eingefordert. 

Die Ausgabe 2/2016 der Zeitschrift «die hochschule»  widmet sich dem Thema «Akademische Freiheit. ‹Core Value› in Forschung, Lehre und Studium».


Kontakt

Leiter Zentrum Hochschuldidaktik
Peter Tremp
Prof. Dr.
Sentimatt 1
6003 Luzern
peter.tremp@phlu.ch
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