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Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat am 15. Dezember der Pädagogischen Hochschule Luzern die Institutionelle Akkreditierung gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) erteilt. Die PH Luzern ist damit die erste Zentralschweizer und schweizweit die fünfte Hochschule mit dieser Auszeichnung. Das Akkreditierungsverfahren wird von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung aaq koordiniert und umfasst einen Selbstbeurteilungsbericht und die Besuche eines international zusammengesetzten Gutachterteams.
Michael Zutavern, stellvertretender Rektor der PH Luzern: «Wir konnten uns auf das über die Jahre aufgebaute System der Qualitätssicherung in allen Bereichen stützen. Wir haben uns dann über zwei Jahre speziell auf diese Akkreditierung vorbereitet. Die vielfältigen Qualitätsmassnahmen aller Teams wurden besprochen und dokumentiert und die Konferenz der Qualitätsbeauftragten ausgebaut. So wurde die Teilnahme aller Hochschulangehörigen verankert.»
In den Vor-Ort-Visiten führte das externe Gutachterteam mit über 100 Angehörigen aller Hochschulbereiche und mit den Studierenden intensive Gespräche. «Wir freuen uns, dass im Schlussbericht insbesondere darauf hingewiesen wird, dass sich unsere Mitarbeitenden durch ein hohes Qualitätsbewusstsein auszeichnen und dass die Orientierung an ihrem Berufsfeld, die doppelten Kompetenzen der Dozierenden (akademisch und Lehrdiplome) und die Verpflichtung zur Transparenz besonders hervorgehoben wurden. Die geforderten Verbesserungen werden wir zügig angehen», sagt Michael Zutavern weiter.
Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene HFKG verlangt die institutionelle Akkreditierung aller Schweizer Hochschulen bis zum Jahr 2021. Dieses Verfahren gewährleistet international anerkannte Qualitätsstandards im gesamten Schweizer Hochschulwesen. Das HFKG legt fest, dass sämtliche Schweizer Hochschulen – Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen sowie die Eidgenössischen Technischen Hochschulen – sich einer regelmässigen institutionellen Evaluation unterziehen.
Nur so dürfen sie die Bezeichnung «Universität», «Technische Hochschule», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» tragen und Bundesbeiträge sowie andere staatliche Mittel erhalten. Diese obligatorische institutionelle Akkreditierung sichert die Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen sowie des Qualitätsmanagements der Schweizer Hochschulen. Die PH Luzern hat damit eines ihrer strategischen Ziele erreicht.
Die PH Luzern ruht sich trotz dieses Erfolges nicht auf ihren Lorbeeren aus: Sie bleibt bei der Evaluation und Qualitätssicherung ihrer Lehre, ihrer Weiterbildung, ihrer Forschung sowie ihrer Dienstleistungen am Ball. Deshalb wird sie basierend auf dem Entscheid des Akkreditierungsrats innerhalb der nächsten zwei Jahre:
Die Stabsabteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement hat den Akkreditierungsprozess dokumentiert und wertvolle Erfahrungen und Daten gesammelt. Damit kann die PH Luzern sorgsam und ressourcenschonend ihre Qualitätssicherung weiterentwickeln und den anstehenden Erneuerungen der Anerkennungen der Studiengänge durch die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zuversichtlich entgegenblicken. Auch verfügt sie über eine solide Basis für die erneute Akkreditierung nach HFKG in sieben Jahren.