6. Februar 2025

Massnahmen gegen Lehrpersonenmangel

Der Mangel an Fachkräften im Lehrberuf an den Volksschulen des Kantons Luzern bleibt weiterhin eine Herausforderung. Um diesem entgegenzuwirken, hat die Regierung ein umfassendes Massnahmenpaket erarbeitet. Nun liegen dazu die konkreten Vorlagen und die gesetzlichen Grundlagen vor. Sie sollen ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden.

Mit einem am 6. Februar 2025 präsentierten Massnahmenpaket sollen Lehrpersonen der Volksschulen entlastet werden und neue Perspektiven erhalten. Die Massnahmen waren im März 2024 vorgestellt worden, die anschliessende Konsultation in den Gemeinden und Berufsverbänden stiess auf grosse Zustimmung (siehe Medienmitteilungen «Regierung legt Massnahmenplan gegen Lehrpersonenmangel vor» und «Massnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs werden begrüsst»).  Nun sind die einzelnen Massnahmen ausgearbeitet und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dazu im Regierungsrat beschlossen worden. 

«Mit diesem Massnahmenpaket senden wir ein klares Signal: Wir setzen uns aktiv für die Unterstützung und Weiterentwicklung unserer Lehrpersonen an den Volksschulen ein», sagt Regierungsrat Dr. Armin Hartmann (Bild oben links), Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements. «Die Massnahmen bieten sowohl neuen als auch erfahrenen Lehrpersonen attraktive Perspektiven, sichern auf lange Sicht die Unterrichtsqualität und damit das Wohl und Bildungsniveau der Kinder und Jugendlichen, und stärken die Luzerner Schulen in einem herausfordernden Umfeld». Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung. Durch gezielte finanzielle Unterstützung wird es Lehrpersonen beispielsweise erleichtert, sich berufsbegleitend weiterzubilden und neue Aufgabenbereiche zu übernehmen. 

Die Massnahmen für die Luzerner Volksschulen

  • Finanzielle Unterstützung für schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in Ausbildung: An den Luzerner Schulen fehlen ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, was zunehmend zu einer Deprofessionalisierung der Heilpädagogik führt. Zwar sind bereits tätige Lehrpersonen daran interessiert, die Ausbildung zu absolvieren, die zeitliche und finanzielle Belastung spricht jedoch oft dagegen. Dies betrifft besonders Lehrpersonen mit familiären und entsprechenden finanziellen Verpflichtungen. Um diese Personen im Schulfeld des Kantons Luzern zu behalten und im Bereich der Heilpädagogik besser zu qualifizieren, werden sie während der berufsbegleitenden Ausbildungszeit finanziell unterstützt.
  • Entlastung von Berufseinsteigenden: Neue Lehrpersonen der Volksschulen erhalten in den ersten zwei Berufsjahren zwei Entlastungslektionen pro Woche. Damit soll einer Überlastung beim Berufseinstieg vorgebeugt werden. Von der Entlastung profitieren Berufseinsteigende mit einem Mindestpensum von 80%. Ergänzend besuchen sie regelmässig Coachings in Gruppen und Einzelsitzungen bei erfahrenen Lehrpersonen. Das Coaching können auch Berufseinsteiger/innen mit tieferen Pensen, Wiedereinsteigende oder Personen aus fachfremden Berufen ohne Lehrdiplom nutzen.
  • Förderung von Fachkarrieren für Lehrpersonen: Erfahrene Lehrpersonen der Volksschulen erhalten im Rahmen von Fachkarrieren eine berufliche Entwicklungsmöglichkeit. Sie können sich in den Bereichen Digitalität, Begabungs- und Begabtenförderung, Coaching oder Koordination von Fällen im Bereich Verhalten spezialisieren und erhalten Unterstützung bei der dafür notwendigen Weiterbildung. Fachkarrieren ermöglichen Lehrpersonen, sich in wichtigen Zukunftsfeldern weiterzuentwickeln, die eigene Schule zu inspirieren und die Unterrichtsqualität zu steigern.
  • System Schule soll herausforderndes Verhalten tragen: Zunehmend mehr Lernende zeigen ein herausforderndes Verhalten im Schulalltag. Um den kontinuierlichen Anstieg zu bremsen und das System Schule im Umgang mit herausforderndem Verhalten zu stärken, werden Angebote geschaffen, die Lehrpersonen und Schulteams im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten unterstützen. Ein mögliches Angebot sind «Schulinseln». Dort werden Schülerinnen und Schüler gezielt in ihren sozialen und personalen Kompetenzen gefördert. Schulen können auch auf erlebnispädagogische Programme setzen oder Coachings für Lehrpersonen einsetzen. (Diese Massnahmen bedingen keine rechtliche Anpassung und werden ab dem Schuljahr 2025/26 laufend an den Schulen umgesetzt.)

Kosten und Finanzierung

Das Gesamtpaket der Regierung für die Massnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs beträgt rund 50 Mio. Franken, welches durch Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen wird. Sämtliche Kosten des Massnahmenpakets sind bereits im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 enthalten.

Die Umsetzung der oben erwähnten Massnahmen verursacht Gesamtkosten von 8.1 Millionen Franken im Jahr 2025 und ab 2026 jährlich rund 20.7 Millionen Franken. Kanton und Gemeinden teilen sich diese Kosten hälftig. Die Finanzierung erfolgt über die Standardkosten und den Pool für Weiterbildungen, Dienstleistungen und Schulentwicklungsprojekte. Die Gesamtkosten zur Stärkung der Schulen im Bereich Verhalten betragen zusätzlich in diesem Jahr 5.9 Millionen Franken und ab 2026 14.2 Millionen Franken. 

Noch ausstehend ist der Entscheid der Regierung, die vorgeschlagene Angleichung der Löhne der Lehr- und Fachpersonen aller Schulstufen und Musikschulen an die idealtypische Lohnkurve anzupassen. Diese Massnahme verursacht 2025 weitere Kosten von 8.2 Millionen Franken und ab 2026 rund 20 Millionen Franken. Zudem möchte die Regierung die Besoldungsverordnung der Lehr- und Fachpersonen einer umfassenden Analyse unterziehen, aktuell wird dieses Projekt vorbereitet. 


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