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Ab dem 11. Mai 2020 können auch im Pädagogischen Medienzentrum (PMZ) Medien aller Luzerner Hochschulbibliotheken kontaktlos abgeholt und zurückgebracht werden.
Der Entscheid des Bundesrats vom 29. April 2020 erlaubt dem PMZ und der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) Luzern eine eingeschränkte Wiederaufnahme des Ausleihbetriebs unter Berücksichtigung der notwendigen Massnahmen zur Kontaktvermeidung, der Abstands- und Hygienevorschriften sowie der Empfehlungen des Branchenverbands «bibliosuisse».
Ab Montag, 11. Mai 2020, können von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Medien aller Luzerner Hochschulbibliotheken an folgenden Standorten kontaktlos abgeholt und zurückgebracht werden:
Die Medien müssen online im Bibliothekskatalog iluplus an den entsprechenden Abholort bestellt werden. Ausleihe und Rückgabe erfolgen an allen drei Standorten kontaktlos. Sobald Sie eine Abholungseinladung für Ihre Bestellung erhalten haben, stehen Ihre Medien zur Ausleihe im Selbstabholregal bzw. einem Click&Collect-Automaten bereit und müssen an der Selbstverbuchungsstation verbucht oder mit QR-Code ausgelöst werden.
Für die Medienrückgabe stehen Rückgabeboxen zur Verfügung. Achtung: Medienkisten und Spiele des PMZ müssen in der Sentimatt abgegeben werden. Die zurückgegebenen Medien bleiben drei Tage in Quarantäne, bevor sie wieder bestellt bzw. ausgeliehen werden können.
Bitte beachten Sie, dass zur Wahrung der Abstände im PMZ nur zehn und in der ZHB nur drei Nutzende gleichzeitig in die Bibliothek gelassen werden und ein längerer Aufenthalt nicht gestattet ist.
Für die Speicherbibliothek Büron gilt: Mit der Abholungseinladung wird ein QR-Code versandt, welcher am «Click&Collect-Automaten» auf der Anlieferungsrampe eingescannt werden muss. Anschliessend können bereitgestellte Medien aus dem Abholfach entnommen werden.
Bis auf Weiteres sind alle Rückrufe und Mahnungen auf ausgeliehene Medien ausgesetzt, es fallen damit momentan auch keine weiteren Mahngebühren an. Vor dem 17. März 2020 erhobene Mahngebühren bleiben geschuldet.