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Die PH Luzern ermöglicht chancengerechte Bildung auch für Studierende mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten.
Die Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Behinderung einen Nachteilsausgleich erhält, ist verhältnismässig jung. Mit der Umsetzung des Schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetz von 2004 sowie der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz im Jahre 2014 bekannte sich die Schweiz zum Aufbau eines integrativen inklusiven Bildungssystems, zu dem auch die PH Luzern einen Beitrag leistet, in dem sie a) Lehrpersonen ausbildet, die in Haltung und Praxis fit sind für die Gestaltung eines integrativen Unterrichts und b) sich selbst den Herausforderungen eines inklusiven Studiums stellt.
Das Bekenntnis zum Aufbau eines integrativen Bildungssystems führte u.a. zur Frage, wie behinderungsbedingte Nachteile im Bildungsbereich ausgeglichen werden können. Nebst der integrativen Förderung in der Regelklasse sollen Nachteilsausgleiche dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen/Behinderungen durch bestimmte Massnahmen die gleichen Chancen haben, ihre Leistungen unter Beweis zu stellen. Ausgeglichen werden dabei nur die behindertenbedingten Nachteile im Leistungsnachweis – das Niveau der Leistungen respektive die nachzuweisenden Kompetenzen bleiben dabei unverändert.
Die zunehmende Selbstverständlichkeit, mit der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen/Beeinträchtigungen die obligatorische Schulzeit in Regelklassen absolvieren, Berufsschulen und gymnasiale Schulen besuchen und Nachteilsausgleiche zugesprochen erhalten, führt dazu, dass die Frage nach Nachteilsausgleichen von Interessentinnen und Interessenten am Lehrberuf auch an der Pädagogischen Hochschule Luzern explizit eingebracht wird. Im Leistungsbereich Ausbildung wurden diese Fragen im Kontext der Studienplanreform 2021, in der die Thematik des «Umgangs mit Diversität in Schule und Hochschule» einen Schwerpunkt bildete, bearbeitet.
Die PH Luzern versteht es als ihren Auftrag, Teilhabe und chancengerechte Bildung auch für Studierende mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischen Krankheiten zu ermöglichen. Sie möchte Studieninteressierte nicht vor den Herausforderungen eines (exklusiven) Berufsfeldes schützen, indem sie von dem Beruf abhält; vielmehr sieht sie es als ihre Aufgabe, die Studierenden im Umgang mit diesem Umfeld zu stärken und mit ihnen Strategien zu erarbeiten, um sich im Berufsfeld Schule behaupten zu können – unter Anerkennung der hohen Anforderungen des Lehrberufs und der Berücksichtigung, dass dieses Berufsfeld stetig in Veränderung ist und sich dadurch stets neue Möglichkeiten auch für Personen mit Behinderung/Beeinträchtigung ergeben.
Während diesen Weiterentwicklungsarbeiten zeigte sich, dass Pädagogische Hochschulen eine andere Praxis zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile von Studierenden finden müssen, als z.B. ein Masterstudiengang in Bildungswissenschaften an einer Universität. Da pädagogische Hochschulen nebst dem Bachelor- und Masterabschluss auch Lehrdiplome vergeben, sind die berufspraktische Ausbildung und berufsspezifische Kompetenzen im Studium in hohem Masse beurteilungsrelevant. Das Lehrdiplom stellt eine durch die EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) geregelte und somit schweizweit anerkannte Berufsbefähigung aus.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Unterscheidung zwischen studienspezifischen und berufsspezifischen Kompetenzen als hilfreich gezeigt: Ein Nachteilsausgleich kann seitens der Pädagogischen Hochschulen im Grundsatz nur für das Studium gesprochen werden, da die Hochschule das Studium, nicht aber die Anstellung zukünftiger Lehrpersonen – respektive die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen – verantwortlich ist.
Auch wenn sich im Moment grosse gesellschaftliche Veränderungen im «Umgang mit Diversität» vollziehen, kann nicht vorausgesagt werden, wie diversitätssensibel sich eine anstellende Behörde, ein Lehrpersonenteam zeigt oder wie Eltern reagieren, wenn eine Lehrperson mit einer Beeinträchtigung/Behinderung in die Gemeinde, ins Team, in die Klasse der eigenen Kinder kommt. Diese Gestaltung eines integrativen Bildungssystems, die durch die Gesetzgebung und die Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention in die Wege geleitet wurden, müssen von vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren mitgetragen und umgesetzt werden. Die Pädagogische Hochschule Luzern ist eine davon.
Im Jahr 2021 konnten dabei weitere wichtige Entwicklungen initiiert und Ergebnisse erzielt werden: Die Prozesse und Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs wurden in Rechtstexten und Leitlinien der Hochschule integriert und die Information der Studierenden und Dozierenden optimiert. Darüber hinaus konnte die PH Luzern mit Studierenden und Dozierenden die Möglichkeiten eines inklusiven Studiums immer wieder neu und konkret ausloten: Wie können die Herausforderungen des Lehrberufs gemeistert und die notwendigen Kompetenzen aufgebaut und nachgewiesen werden, wenn z.B. das Hören eingeschränkt oder der Sprachfluss gehemmt ist?
Als lernende Institution konnte sich die PH Luzern dabei sowohl auf die Expertise und das Engagement der Dozierenden, Mentorinnen und Mentoren und Studiengangsleitenden abstützen wie auch auf die externe Fachexpertise bauen, die im Rahmen von Weiterbildungen zu relevanten Themen angeboten wurde. So fanden 2021 eine Informations- und Austauschveranstaltung zum Thema «Stottern» und möglicher Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten statt, sowie eine Veranstaltung zum Thema «Diversitätsgerechte Hochschullehre – zum Umgang mit Heterogenität in Studium und Lehre» von Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.
Um die Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung von Studierenden mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Krankheit zu ermöglichen, gilt es weitere Elemente – namentlich Zulassungsbedingungen und Möglichkeiten eines Universal Designs (auch im Sinne weiterer Individualisierungen des Studiums) zu berücksichtigen. Mit diesen Arbeiten beteiligt sich die PH Luzern an den Umsetzungen der rechtlichen Vorgaben und sucht, gemeinsam mit den Betroffenen und Beteiligten, nach Wegen und Lösungen, damit sich aus vermeintlich nachteiligen Bedingungen Lernräume an den Schulen und den Hochschulen eröffnen – zum Vorteil aller.