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Schwerpunkte
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Der Studiengang DAS Schulleiter*in Integral an der PH Luzern ist eine EDK-anerkannte Zusatzausbildung für Schulleitungen. Sie qualifiziert zum Leiten von Schulen in pädagogischer, personeller, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht und richtet sich an amtierende, stellvertretende oder designierte Schulleiter*innen in staatlichen oder privaten Volksschulen, Mittelschulen, Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, sozial- und sonderpädagogischen Schulen sowie Musikschulen. Auch Leiter*innen von Schuldiensten oder Fachstellen gehören zur Zielgruppe.
Studienziel Diploma of Advanced Studies | Diploma of Advanced Studies |
ECTS-Punkte 30 | 30 |
Teilnehmende Zugelassen werden Lehrpersonen, welche bereits eine Anstellung als Schulleiterin bzw. Schulleiter innehaben, dafür designiert sind oder über ein entsprechendes Praxisfeld im Bereich Schulleitung verfügen.
| Zugelassen werden Lehrpersonen, welche bereits eine Anstellung als Schulleiterin bzw. Schulleiter innehaben, dafür designiert sind oder über ein entsprechendes Praxisfeld im Bereich Schulleitung verfügen. |
Anmeldeschluss 13.06.2025 | 13.06.2025 |
Beginn 14.07.2025 | 14.07.2025 |
Dauer 14.07.2025 - 09.04.2027 | 14.07.2025 - 09.04.2027 |
Hinweis
Die Zusatzausbildung erfolgt in den Schulferien und ist kontinuierlich aufgebaut. |
Die Zusatzausbildung erfolgt in den Schulferien und ist kontinuierlich aufgebaut. |
Die integrale Zusatzausbildung besteht aus sechs Kurswochen, die alle während den Schulferien des Kantons Luzern stattfinden. Sie besteht aus insgesamt 13 Sequenzen, welche aufeinander aufbauen. In Ergänzung zu den Kurstagen umfasst die Zusatzausbildung verschiedene Transfer- und Vertiefungselemente, z.B. den Austausch in Lerngruppen, mehrere Führungscoachings, den Besuch einer Führungskraft in einer Organisation ausserhalb des Schulkontextes (Seitenwechsel) sowie ein Self-Assessment. Die zu erbringende Leistungsnachweise sind so konzipiert, dass sie für die Teilnehmenden einen hohen Nutzen für ihre Führungspraxis generieren. Abgeschlossen wird der DAS Schulleiter*in Integral mit einer Diplomarbeit.
• Schulleiter*innen in staatlichen oder privaten Volksschulen, Mittelschulen, Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, sozial- und sonderpädagogischen Schulen, Musikschulen
• Stellvertretende Schulleiter*innen
für eine Leitungsfunktion designierte Personen
• Leiter*innen von Schuldiensten oder Fachstellen
(An Schulleitende des Kantons Luzern: Beachten Sie auch den Abschnitt «Mitfinanzierung DVS – Kanton Luzern». Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein!)
Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) des Kantons Luzern beteiligt sich an den Kosten des Weiterbildungsmasters MAS Schulmanagement, des DAS Schulleiter/-in sowie weiterer einzelner Module dieser Weiterbildungen.
Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Mitfinanzierung, zu den Weiterbildungsverträgen sowie zur Übernahme von Stellvertretungskosten finden sich auf der Homepage des DVS unter folgendem Link.
«ECTSP = Credit Points nach European Credit Transfer (1 ECTSP = 30 Arbeitsstunden)»
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