Schulische Heilpädagogik: Quereinstieg und weitere Zugänge

 Neben dem direkten Zugang zum Studium kann der Studiengang Schulische Heilpädagogik auch im Quereinstieg begonnen werden. Weiter gibt es die Möglichkeit zu verkürzten Übergängen in den Studiengang, das Profil HP SEK I und die Anerkennung von Vorleistungen. 

Quereinstieg

Der Quereinstieg Schulische Heilpädagogik richtet sich an studieninteressierte Personen ohne Lehrdiplom, welche die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Bachelor-Abschluss in verwandtem Studienbereich: Die studieninteressierte Person muss über einen Bachelor- oder Master-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen. Ein Abschluss auf Stufe «Höhere Fachschule» ist nicht ausreichend. Als studienverwandte Abschlüsse gelten insbesondere:
    • Erziehungswissenschaften
    • Klinische Heilpädagogik
    • Logopädie
    • Psychologie
    • Psychomotorik-Therapie
    • Sozialpädagogik (FH)
    • Sonderpädagogik
    • Soziale Arbeit oder soziokulturelle Animation (Bachelor), sofern ein sozialpädagogischer Schwerpunkt gelegt wurde. Dies gilt auf jeden Fall für diejenigen Bachelor-Studiengänge, die explizit eine «Studienrichtung Sozialpädagogik» erlauben.
  2. Die Erstsprache ist Deutsch oder es liegt ein Nachweis der Sprachkompetenz in Deutsch mündlich und schriftlich auf dem Niveau C2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vor.

Für den regulären Einstieg ins Masterstudium Schulische Heilpädagogik (Studiengang HL) ist ein Lehrdiplom vorausgesetzt. HL-Studierende verfügen deshalb schon beim Studieneinstieg über eine Vielzahl an Kompetenzen, die sie sich im Rahmen des Lehrer-/ Lehrerinnen-Studiums angeeignet haben.

Quereinsteigende (HQ-Studierende) sollen während des Quereinstiegs möglichst umfassende Kompetenzen im Bereich des Regelschulunterrichts aufbauen, damit ihnen der Einstieg ins HL-Studium möglichst reibungslos gelingt. Das Studienprogramm bietet dazu auch Individualisierungsmöglichkeiten, je nach Kompetenzprofil der Studierenden zu Studienbeginn.

Der eigentliche Quereinstieg umfasst 30 bis 32 ECTS-Punkte, und kann innerhalb von einem oder zwei Jahren absolviert werden.

  • Für die Absolvierung innerhalb eines Jahres müssen drei Präsenztage (Montag, Mittwoch und Donnerstag) reserviert werden, der Dienstag und der Freitag stehen für eine berufliche Tätigkeit oder familiäre Verpflichtungen zur Verfügung. Die Belastung entspricht in etwa einem 60%-Pensum.
  • Für die Absolvierung innerhalb von zwei Jahren müssen im ersten Jahr zwei Präsenztage (Montag und Mittwoch) und im zweiten Jahr ein Präsenztag (Donnerstag) reserviert werden. Zusätzlich findet im zweiten Jahr im Januar ein vierwöchiges Blockpraktikum statt (Montag, Mittwoch und Donnerstag).

Im Unterschied zum Masterstudiengang ist während des Quereinstiegs keine begleitende Berufstätigkeit vorgeschrieben. Im Anschluss an den Quereinstieg kann der Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik in Angriff genommen werden.


Verkürzte Übergänge in den Masterstudiengang

Der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungsmasters MAS IF (CAS INLL und CAS INUE/IS) oder des Masterstudiums SEK I mit Profil HP ermöglicht einen direkten Übertritt in das 2. Studienjahr des Masterstudiums in Schulischer Heilpädagogik.

Der MA SHP umfasst 110 CP. Den Absolvierenden des MAS IF und des Profil HP SEK I wird das ganze erste Studienjahr (Nukleus, 30 CP) erlassen.


Profil HP SEK I

Den Abgängern des Profil HP SEK I wird zusätzlich die Masterarbeit (20 CP, vgl. Anrechnung Masterarbeit unten) erlassen. Zu absolvieren sind somit noch 60 CP. Im untenstehenden Merkblatt sind Details zum Übergang vom Profil HP SEK I in den MA SHP geregelt.


Anerkennung von Vorleistungen

Wie im PH-Ausbildungsreglement (Artikel 20) festgehalten, können einzelne Module erlassen werden, wenn sie gleichwertig zu erforderlichen Studienleistungen an der PH Luzern sind.

Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Formulare:

Das Gesuchsformular für die Anerkennung von Vorleistungen darf per Studienbeginn zur Prüfung eingereicht werden. Konsultieren sie bitte vor Einreichung des Gesuchs den Informationsfilm.

  • Vorleistungen, die im Rahmen des Regelstudiums (Erwerb Lehrdiplom) erbracht wurden, werden im Regelfall nicht anerkannt. Diese Vorbildung wird in unserem Studiengang vorausgesetzt. Entsprechend wird darauf aufgebaut. Eine Ausnahme bildet hierbei einerseits ein allfälliges Spezialisierungsstudium im heilpädagogischen Bereich und andererseits das Modul «Wissenschaftlichen Arbeiten», welches bei ehemaligen PH-Studierenden in der Regel anerkannt wird.
  • Studierende, welche das Profil Heilpädagogik im Studiengang SEK I an der PH Luzern absolviert haben, können direkt ins zweite Studienjahr einsteigen. Die Masterarbeit wird anerkannt.

Leider ist es uns nicht möglich, Unterlagen bereits vor einer Anmeldung zu sichten und genau anzugeben, welche Vorleistungen anerkannt werden. Ein Gesuch um Anerkennung von Vorleistungen kann erst eingereicht werden, wenn die definitive Aufnahme in den Studiengang erfolgt ist.


Kontakt

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den allgemeinen Studiengangs-Kontakt:

Isabelle Egger Tresch
Dr. sc. hum.
Co-Leiterin Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
isabelle.egger@phlu.ch
Portrait
Kastella Kalume
Sachbearbeiterin Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
kastella.kalume@phlu.ch
Katrin Knapp
Sachbearbeiterin Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
katrin.knapp@phlu.ch
Ersilia Marucci
Studiengangsmanagerin Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
ersilia.marucci@phlu.ch
Portrait
Chiara Marucci
Sachbearbeiterin Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
chiara.marucci@phlu.ch
Thomas Müller
MA
Co-Leiter Studiengang HP
Sentimatt 1
6003 Luzern
thomas.mueller@phlu.ch
Portrait

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