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Neben dem direkten Zugang zum Studium kann der Studiengang Schulische Heilpädagogik auch im Quereinstieg begonnen werden. Weiter gibt es die Möglichkeit zu verkürzten Übergängen in den Studiengang, das Profil HP SEK I und die Anerkennung von Vorleistungen.
Der Quereinstieg Schulische Heilpädagogik richtet sich an studieninteressierte Personen ohne Lehrdiplom, welche die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Für den regulären Einstieg ins Masterstudium Schulische Heilpädagogik (Studiengang HL) ist ein Lehrdiplom vorausgesetzt. HL-Studierende verfügen deshalb schon beim Studieneinstieg über eine Vielzahl an Kompetenzen, die sie sich im Rahmen des Lehrer-/ Lehrerinnen-Studiums angeeignet haben.
Quereinsteigende (HQ-Studierende) sollen während des Quereinstiegs möglichst umfassende Kompetenzen im Bereich des Regelschulunterrichts aufbauen, damit ihnen der Einstieg ins HL-Studium möglichst reibungslos gelingt. Das Studienprogramm bietet dazu auch Individualisierungsmöglichkeiten, je nach Kompetenzprofil der Studierenden zu Studienbeginn.
Der eigentliche Quereinstieg umfasst 30 bis 32 ECTS-Punkte, und kann innerhalb von einem oder zwei Jahren absolviert werden.
Im Unterschied zum Masterstudiengang ist während des Quereinstiegs keine begleitende Berufstätigkeit vorgeschrieben. Im Anschluss an den Quereinstieg kann der Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik in Angriff genommen werden.
Der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungsmasters MAS IF (CAS INLL und CAS INUE/IS) oder des Masterstudiums SEK I mit Profil HP ermöglicht einen direkten Übertritt in das 2. Studienjahr des Masterstudiums in Schulischer Heilpädagogik.
Der MA SHP umfasst 110 CP. Den Absolvierenden des MAS IF und des Profil HP SEK I wird das ganze erste Studienjahr (Nukleus, 30 CP) erlassen.
Den Abgängern des Profil HP SEK I wird zusätzlich die Masterarbeit (20 CP, vgl. Anrechnung Masterarbeit unten) erlassen. Zu absolvieren sind somit noch 60 CP. Im untenstehenden Merkblatt sind Details zum Übergang vom Profil HP SEK I in den MA SHP geregelt.
Wie im PH-Ausbildungsreglement (Artikel 20) festgehalten, können einzelne Module erlassen werden, wenn sie gleichwertig zu erforderlichen Studienleistungen an der PH Luzern sind.
Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Formulare:
Das Gesuchsformular für die Anerkennung von Vorleistungen darf per Studienbeginn zur Prüfung eingereicht werden. Konsultieren sie bitte vor Einreichung des Gesuchs den Informationsfilm.
Leider ist es uns nicht möglich, Unterlagen bereits vor einer Anmeldung zu sichten und genau anzugeben, welche Vorleistungen anerkannt werden. Ein Gesuch um Anerkennung von Vorleistungen kann erst eingereicht werden, wenn die definitive Aufnahme in den Studiengang erfolgt ist.
Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den allgemeinen Studiengangs-Kontakt: