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Sind Sie eine qualifizierte Lehrperson und haben Lust und Interesse, angehende Lehrpersonen auf ihrem Weg in den Beruf zu begleiten? Sind Sie an einer interessanten Aufgabe im Bereich der Erwachsenenbildung interessiert? Dann ist die Tätigkeit als Praxislehrperson an der PH Luzern vielleicht das Richtige für Sie.
Als Praxislehrperson arbeiten Sie mit in der berufspraktischen Ausbildung, die mit mehr als einem Viertel der Studienzeit ein Kernstück des Studiums bildet. Sie erteilen sinnvolle und angemessene Aufträge, denken gemeinsam mit den Studierenden über die Unterrichtsgestaltung nach und geben ihnen Rückmeldungen zu ihrer Unterrichtspraxis. Dies bedingt, dass Sie einerseits über einen breiten Erfahrungsschatz verfügen, andererseits sich auf die Perspektive der Studierenden einlassen und Ihre Hinweise begründen können. Mit Ihren Rückmeldungen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Kompetenzaufbau der Studierenden.
Die Arbeit als Praxislehrperson ist anspruchsvoll, aber auch dankbar! Als Praxislehrpersonen entwickeln Sie eine spezifische Expertise zu verschiedenen Bereichen des Berufsauftrags: Sie erweitern Ihre Kompetenzen und Haltungen im Bereich von Lernbegleitung und Lerncoaching, Gesprächsführung und Beurteilung von Unterricht.
Qualifizierte Lehrpersonen, die motiviert sind als Praxislehrperson Studierende der PH Luzern zu begleiten, besuchen die Grundausbildung «Praxislehrerin, Praxislehrer werden». Die Grundausbildung umfasst stufenübergreifende und stufenspezifische Teile in Plenar- und Gruppenarbeiten sowie in Lerntandems und KOPING-Gruppen. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Unterrichtshandeln sowie mit der Beratung und Beurteilung von Studierenden in der berufspraktischen Ausbildung an der Praxisschule. Sie richtet sich an Volksschullehrpersonen, die über eine Empfehlung ihrer Schulleitung verfügen.
Wichtig:
Die Kursdaten für die Durchführung 2025/26 werden anfangs Dezember publiziert.
Zur Grundausbildung «Praxislehrperson werden» sind Lehrpersonen mit Diplom zugelassen, die über eine dreijährige Berufserfahrung verfügen. Berufliche Tätigkeiten während des Studiums zur Lehrperson können dann angerechnet werden, wenn diese während einem Jahr kontinuierlich ein Pensum im Rahmen von mindestens 35%-Pensum betrafen. Von den erforderlichen drei Jahren Berufserfahrung kann maximal ein Jahr Berufstätigkeit während dem Studium angerechnet werden.
Der Besuch der Grundausbildung «Praxislehrperson werden» ist an die Bedingung geknüpft, einen Praktikumsplatz für Studierende der PH Luzern anzubieten. Muss das Praktikum abgebrochen werden, wird zusammen mit der Kursleitung und in Absprache mit der Ausbildungsleitung eine für den Ausbildungszweck sinnvolle Lösung gesucht.
Für die ersten beiden Tage gilt eine 100%-Pflicht. Können beide regulären Termine aus nachvollziehbaren Gründen nicht wahrgenommen werden, besteht ein beschränktes Angebot für Ersatztermine. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt auf mit Sandra Baumeler (sandra.baumeler@phlu.ch). Die beiden Kurstage müssen entweder regulär oder im Rahmen der Ersatztermine besucht werden.
Für die Kurstermine der Tage 3-6 gilt die 80% Regel. Es darf maximal ein Tag gefehlt werden. Der verpasste Ausbildungstag wird mit einer Kompensationsaufgabe im Selbststudium im Rahmen von ca. 4 Stunden bearbeitet.
Für den letzten Kurshalbtag gilt eine 100%-Teilnahmepflicht. Kann der reguläre Termin nicht wahrgenommen werden, besteht ein Angebot für einen Ersatztermin.
Fehltage aufgrund triftiger Gründe können in einer nächsten Durchführung nachgeholt werden. Die Möglichkeit des Nachholens ist an die Bedingung geknüpft, Studierenden einen Praxisplatz anzubieten.
Die PH Luzern führt für die Praxislehrpersonen und Schulleitungen Onlinedienste. Der Zugang zu diesen Diensten erfolgt über einen persönlichen PHLUnet-Account. Benutzernamen und Kennwort erhalten die Praxislehrpersonen von der Stabsabteilung Praktika und Praxisschulen zugestellt.